Für die Arbeit mit unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen in den Teilstationären Hilfen ist für den Kinderschutzbund die UN-Kinderrechtskonvention Grundlage. Besonders hervorzuheben ist, dass die Kinderrechte überall auf der Welt für jedes Kind die gleiche Gültigkeit haben. Seit 2014 organisiert der DKSB Heiligenhafen mit ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden die Betreuung von minderjährigen, unbegleiteten Flüchtlingen als Teilstationäre Hilfe (als teilstationäre Wohngemeinschaft in Burg a. F.).

Werner Scholl, Bereichsleitung Telefon 0160/976 582 58

 

 

 

 

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Deutscher Kinderschutzbund - Ortsverband Heiligenhafen